Option: Schäden am eigenen Boot
Sie haben die Möglichkeit, Schäden an Ihrem Wasserfahrzeug mitzuversichern (Kaskodeckung). Die Entschädigung für Kaskoschäden gilt unter anderem für Schäden am Wasserfahrzeug, die Beseitigung verborgener eigener Mängel, Kosten zur Vermeidung oder Minderung des Schadens, Rettungskosten sowie Bergungskosten. Bei Totalschaden leisten wir Ersatz auf Basis der Versicherungssumme, wie sie in der Police angegeben ist.
Zusätzliche Informationen
Motorschäden infolge einer inneren Ursache sind versichert, sofern der Motor nicht älter als 25 Jahre ist. Bei der Reparatur eines gedeckten Motorschadens wird eine Entschädigungstabelle verwendet. Diese Entschädigungstabelle ist in Artikel 7.3 der Versicherungsbedingungen für die Freizeitschifffahrtversicherung enthalten.
Option: (Einbruchsversuch) und Diebstahl des eigenen Boots
Wenn Sie eine Kaskodeckung für Ihr Wasserfahrzeug abgeschlossen haben, ist der Diebstahl des Wasserfahrzeugs, des Außenbordmotors, des Beiboots oder des Trailers mitversichert. Bei Diebstahl des Wasserfahrzeugs erstatten wir den auf der Police angegebenen Betrag. Bei Diebstahl des Außenbordmotors, des Beiboots oder des Trailers leisten wir Ersatz auf Basis des Zeitwerts.
Zusätzliche Informationen
Der Diebstahl des Beiboots und/oder Außenbordmotors ist nur gedeckt, wenn diese mit einem von SCM/VBV/ART zugelassenen Schloss am Wasserfahrzeug oder am Steg befestigt waren. Der Diebstahl des Trailers ist nur gedeckt, wenn dieser mit einem zugelassenen Deichselschloss/Radkrallen gesichert war oder in einem abgeschlossenen Raum untergebracht wurde.