Unter der Voraussetzung, dass ein ungewisses Ereignis vorliegt, sind die Haftpflicht und – sofern gewählt – die Kaskoschäden an Ihrem Wohnschiff versichert. Der Schaden muss während der Laufzeit der Versicherung entstanden sein.
Zusätzliche Informationen
Die Versicherung bietet ausschließlich Deckung, wenn Sie nachweislich alle angemessenen Sorgfalts- und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden am Wohnschiff getroffen haben.
Versicherungssumme
Sie haben die Möglichkeit, Schäden an Ihrem Wohnschiff mitzuversichern (Kaskodeckung). Die Entschädigung für Kaskoschäden umfasst unter anderem Schäden am Wohnschiff, die Beseitigung eines verborgenen eigenen Mangels, Kosten zur Vermeidung oder Minderung des Schadens, Rettungskosten sowie Bergungskosten. Bei Totalschaden leisten wir auf Basis der Versicherungssumme, wie sie in der Police angegeben ist.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie ein Wohnschiff mit einem Betonrumpf besitzen, der nicht älter als 25 Jahre ist, können Sie wählen, ob Sie im Falle eines Totalschadens zum Wiederaufbauwert oder zum Ersatzwert versichern möchten.
Haftpflicht
Ihre Haftpflicht ist standardmäßig versichert. Bei einer Kollision ersetzt die Gesellschaft den Schaden, für den Sie gegenüber Dritten haftbar sind, bis zu einem Höchstbetrag von 7.500.000,00 €.